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In der Tuning-Szene gilt, sehen und gesehen werden. Wer sein Auto tunt, will aus der Masse herausstechen, Stil und Individualität zeigen. Wer sich Anregungen für das eigene Auto holen will, kann sich bei der jährlichen TuningXperience auf der Essen Motor Show getunte Autos anschauen. Vom 30. November bis 9. Dezember stellen dort Privatbesitzer ihre 160 getunten Fahrzeuge aus.

Anfänge des Tunings

Der Ursprung des Tunings liegt in Amerika im Jahr 1950. In diesem Jahr testeten US-Firmen Autos, um die Fahr- und Motorleistung auszureizen. Ein beliebtes Modell damals: Der VW-Käfer. 1953 kam für den Käfer der erste Spoiler auf den Markt. Der Spoiler erhöhte die Spurstabilität bei höheren Geschwindigkeiten.

In den 70er-Jahren nahm die Zahl der Umbauten in der Fahrzeugbreite oder -länge zu. Auch Spezialwerkstätten entstanden.

In den 90er-Jahren konzentrierte sich das Tuning auf Details. Die Karosserie wich nicht stark von der Original-Bauweise ab. Ein besonderer Fokus lag auch auf dem Tuning der Software.

Teilbereiche des Tunings

Das Tuning wird in zwei Teilbereiche unterteilt. Zum einen gibt es optische und zum anderen technische Veränderungen. Zu den optischen Veränderungen zählen Reifen, Lichter und Anbauteile. Technische Veränderungen betreffen das Fahrwerk, den Motor, die Bremsen und die Abgasanlage.

Abgasanlage – Satter Sound

Jeder Auspuff besteht aus verschiedenen Schalldämpfern: Vorschalldämpfer, Mittelschalldämpfer und Endschalldämpfer. Diese Schalldämpfer senken die Lärmemission. Die zulässige Abgas- und Lärmemission hängt von der Erstzulassung des Autos ab.

Der Sportauspuff ist unter Tunern besonders beliebt. Der Schalldämpfer des Sportauspuffs ist oft mit Stahlwolle befüllt. Er nimmt vor allem hohe Töne auf, dadurch entsteht ein satter und sonorer Sound.

Lärm aktiviert das vegetative Nervensystem im Körper des Menschen. Dies hat zur Folge, dass der Körper Stresshormone ausschüttet. Das Stresshormon bewirkt, dass unter anderem der Blutdruck und die Herzfrequenz steigen. Auf Dauer beeinträchtigt dies die Gesundheit. 2013 haben die EU-Mitgliedsstaaten deshalb beschlossen, den Geräuschgrenzwert zu senken. Ziel ist es, bis 2028 Neufahrzeuge mit einer Lärmemission von maximal 68 Dezibel zuzulassen.

Der ausgetauschte Auspuff darf jedoch die Lärmschutz-Grenzwerte nicht überschreiten. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis des Autos erlöschen und der Fahrer darf mit diesem nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Chiptuning – Leistungssteigerung des Motors

Das Chiptuning ist besonders beliebt, um die Leistung des Motors zu verbessern. Vorteil ist, dass die originalen mechanischen Komponenten des Motors erhalten bleiben. Dadurch kann die Werkstatt die Fehlermeldungen auslesen und das Fahrzeug ist noch diagnosefähig.

Die Motorsteuerung ist elektronisch und überwacht die Parameter des Motors, wie zum Beispiel die Einspritzung oder die Temperatur. Das Chiptuning verändert durch Softwaremanipulationen die elektronischen Parameter und erhöht damit die Motorleistung.

Wichtig ist, dass die Bauteile des Motors auf die erhöhte Belastung ausgelegt sind, sonst drohen Motor- und Getriebeschäden. Außerdem darf das Chiptuning nicht die Lärmschutz- und Abgasgrenzwerte überschreiten oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Tuning – Rechtliche Grundlage

Nicht alle getunten Autos sind im Straßenverkehr zugelassen. Die Sicherheit des Fahrzeugs und der Verkehrsteilnehmer muss immer bestehen. Deshalb müssen die Bauteile entweder den gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Veränderungen abnehmen. Geregelt ist dies in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), insbesondere in § 19ff.

Zubehör, das die allgemeine Betriebserlaubnis oder die allgemeine Bauartgenehmigung hat, muss ein Sachverständiger nicht prüfen. Fahrzeugteile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung sind in allen europäischen Ländern zulässig. Der Fahrer muss immer die Genehmigungsunterlagen mit sich führen.

Wenn sich jedoch mehrere Fahrzeugteile gegenseitig beeinflussen, muss diese ein Sachverständiger separat genehmigen. In der Regel sind Veränderungen der Felgen, des Fahrwerks und der Aerodynamik abnahmepflichtig. Auch Chiptuning ist abnahmepflichtig und muss durch einen Sachverständigen geprüft werden. Die Zulassungsstelle trägt dann die Veränderung in den Fahrzeugschein ein.

Wer die gesetzlichen Vorgaben beachtet, bewegt sich im legalen Rahmen und hat Spaß an seinem individuell getunten Auto. Dadurch sticht man aus der Masse heraus.