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Datenschutzverstoß durch Benutzung einer Dashcam? Dashcams finden weltweit zunehmend Gefallen, doch sind sie überall erlaubt oder nicht? Was Russland und die USA gemeinsam haben und wo Deutschland etwas von Großbritannien lernen kann.

Fast jeder kennt die Videos von nahezu unfassbar verrückten Verkehrssituationen, die oftmals aus Russland stammen und mittels sogenannten Dashcams gefilmt wurden. Dashcams sind kleine Kameras, die man an der Frontscheibe bzw. am Armaturenbrett (engl. dashboard) eines Fahrzeugs anbringt. Dabei können sie im Falle eines Unfalls oftmals wichtige Beweise und Details zum Hergang liefern.

Weltweite Nutzung

In vielen Ländern nutzen Autofahrende diese kleinen Kameras. Doch was in einigen Ländern fast zur Grundausstattung eines Fahrzeugs gehört, ist in Deutschland noch nicht sehr verbreitet. So gaben 2018 in einer durch Bitkom Research durchgeführten Umfrage gerade einmal 8 Prozent aller Teilnehmenden an, eine Dashcam zu besitzen. Dies mag auch an der nicht eindeutigen Rechtslage in Deutschland liegen. Es lohnt sich zu vergleichen, wie andere Länder mit Dashcams umgehen. So ist der Datenschutz in den Gesetzen außereuropäischer Länder bekanntlich weit weniger zentral verankert, als dies (spätestens mit der Einführung der DSGVO) in Europa der Fall ist. Für die einen ist die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer das Entscheidende, für die anderen eine mögliche Ablenkung der Fahrenden. Doch sind Dashcams nun erlaubt oder nicht? Ein Blick in verschiedene Länder.

Deutschland: Kein Filmen ohne Anlass

Es gibt zahlreiche Urteile zur Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr. Ganz eindeutig ist die Gesetzeslage dennoch bis heute nicht. So hat der Bundesgerichtshof im Mai 2018 entschieden, dass eine Videoaufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig ist. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn die Kamera permanent und ohne konkreten Anlass läuft. Eine Aufnahme kann dann als Beweismittel zugelassen sein, wenn sie lediglich anlassbezogen erstellt wurde (bspw. aufgrund eines Unfalls) oder das Interesse des Geschädigten über den Persönlichkeitsrechten des Gegners steht. Dies wird mittels einer Interessen- und Güterabwägung vor Gericht festgestellt. Dabei vergleicht das Gericht die gegenseitigen Interessen und deren rechtliche Einordnung. Heißt konkret: Wenn der Unfall einen hohen Schaden und hohe Kosten verursacht, sind die Persönlichkeitsrechte des Gegners meist unterlegen.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Aufnahmen kontinuierlich überschrieben werden müssen und nur im konkreten Fall gespeichert werden dürfen.

USA: Erlaubt bei richtiger Montage

In den USA gibt es ebenfalls keine einheitliche Rechtsprechung zur Verwendung von Dashcams. Zum einen hat jeder Bundesstaat das Recht, eigene Gesetze und Regeln zu erlassen, zum anderen stellt hier weniger die Privatsphäre oder das Filmen im öffentlichen Raum das Problem dar. Wichtiger ist die Art der Montage einer Dashcam im Fahrzeug. So schreiben die meisten Bundesstaaten vor, dass nichts an der Windschutzscheibe (bspw. mit einem Saugnapf) angebracht werden darf. Der Fahrer bzw. die Fahrerin hat durch eine Kamera an dieser Stelle womöglich eine eingeschränkte Rundumsicht. Erlaubt ist eine Dashcam jedoch am Armaturenbrett.

Großbritannien: Reduzierung der Versicherungsgebühr

Ganz anders sieht es in Großbritannien aus. Hier bieten einige KFZ-Versicherungen, darunter Adrian Flux, AXA, Admiral, Diamond und Elephant sogar eine Reduzierung der Versicherungsgebühr von bis zu 20% an, wenn das Auto mit einer Dashcam ausgestattet ist. Dafür verlangt beispielsweise der Versicherungsanbieter AXA, dass der Kunde oder die Kundin im Falle eines Unfalls die Videodatei dem Versicherer zur Verfügung stellt. Im Gegensatz zu Deutschland ist die rechtliche Situation in Großbritannien eindeutig. Dashcams sind hier als Beweismittel vor Gericht zugelassen, selbst wenn man persönlich nicht in einen Unfall verwickelt ist. Die einzigen Voraussetzungen: Das Bild muss ausreichend gut erkennbar sein und die Kamera darf nicht mehr als 4 cm in den Bereich hineinragen, den die Scheibenwischer abdecken.

Russland: Schutz vor Versicherungsbetrug

In Russland sind Dashcams vor allem aufgrund von Angst vor Gewalt im Straßenverkehr, ungleicher Behandlung durch Behörden wie der Polizei und Versicherungsbetrug heiß begehrt. Daher gehören sie in russischen Autos schon fast zum grundlegenden Equipment. Offiziell sind sie jedoch oftmals verboten. Wie in den meisten Staaten der USA, ist auch in Russland die richtige Montage das Problem. Nur kleine, außerhalb des Sichtfeldes des Fahrers oder der Fahrerin angebrachte Kameras sind erlaubt. Wird die Dashcam zum Beispiel zwischen Innenspiegel und Windschutzscheibe montiert, ist dies erlaubt.

Klare Gesetze sind unerlässlich

Mit jedem weiteren Gerichtsurteil steigen die Chancen, dass auch in Deutschland zeitnah klare Gesetze in Bezug auf Dashcams ausgearbeitet werden. Heute hat ein Fahrzeugführer oder eine Fahrzeugführerin womöglich dafür, dass er oder sie einen Unfall gefilmt hat, selbst eine Strafe zu fürchten. Und zwar, weil er oder sie gegen die Datenschutzrichtlinie verstößt. Um solche Fälle zu vermeiden, sind konkrete Gesetze unerlässlich, enn eine Dashcam hat einen entscheidenden Vorteil: Sie ist eine unparteiische Zeugin. Auch wenn der Fahrer oder die Fahrerin allein im Auto sitzt. Und dies ist gerade heute, wo der Verkehr kontinuierlich zunimmt und das Verkehrsgeschehen für die Fahrenden anspruchsvoller wird, ein entscheidender Vorteil.

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Quellen:

AXA UK

Bussgeldkatalog-Dashcams

ADAC-Ratgeber

Dashcams in the US

Dashcam-Laws

All about Dashcams

Dashcams in UK

Bussgeldkatalog-Verkehr

Dashcams in Russland

AutoBild